Wahrnehmung berechtigter Interessen

Wahrnehmung berechtigter Interessen
Wahrnehmung berechtigter Interẹssen,
 
Beleidigung.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Wahrnehmung berechtigter Interessen — Die Wahrnehmung berechtigter Interessen ist ein Rechtfertigungsgrund des deutschen Strafrechts. Gesetzlich in § 193 StGB geregelt, betrifft er den Tatbestand der Beleidigung und reglementiert, dass ein strafbare Beleidigung dann nicht vorliegt,… …   Deutsch Wikipedia

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  • Üble Nachrede — Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende… …   Deutsch Wikipedia

  • Videoüberwachung — Kameraüberwachung * * * Vi|deo|über|wa|chung 〈[vi: ] f. 20〉 Überwachung (bes. von Räumlichkeiten) mittels einer od. mehrerer Videokameras * * * Vi|deo|über|wa|chung, die: Überwachung von Räumen, Hauseingängen o. Ä. mittels Videogeräten. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Beleidigung — Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss oder Nichtachtung einer anderen Person. Unabhängig der strafrechtlichen Relevanz wird die Beleidigung vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschimpfung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

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